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In Anhang I Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollten die neuen Fußnoten 3 und 4 eingefügt werden, um zusätzliche Informationen zu dem Teil des Erzeugnisses zu geben, für den die RHG der betreffenden Erzeugnisse gelten.
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte zusätzliche Informationen zu den betreffenden Erzeugnissen enthalten, insbesondere zu den Synonymen, mit denen…
Aufgrund der neuen Struktur des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollten die Fußnoten des genannten Anhangs angepasst und, wo erforderlich, gestrichen…
Angesichts der möglichen künftigen Festlegung von RHG für verarbeitete Lebensmittel gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte in Anhang I Teil A…
In Anhang I Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte eine neue Fußnote 7 eingefügt werden, um klarzustellen, dass die RHG von Honig aufgrund…
In Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollten zusätzliche Erzeugnisse aufgenommen werden, um sie einer bestimmten Gruppe oder Untergruppe in…
Der Wortlaut der Fußnote 1 in Teil A und Teil B des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte umformuliert werden, um Unklarheiten und aus der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.