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Die der nationalen Regulierungsbehörde zu der Anzahl der für den Paketzustelldienstanbieter tätigen Personen gemachten Angaben sollten im Einklang mit den etablierten Gepflogenheiten der Unternehmen für die Übermittlung statistischer Angaben übermittelt werden. Dies ist wichtig, um die Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die Anbieter auf ein Minimum zu beschränken.
Unbeschadet der Bestimmungen von Absatz 6 kann eine nationale Regulierungsbehörde die gemäß den Absätzen 1 bis 5 zu übermittelnden Informationen von jedem…
Es ist erforderlich, dass die nationalen Regulierungsbehörden zu statistischen Zwecken Kenntnisse und Informationen über die auf der Grundlage angemessener…
Werden der nationalen Regulierungsbehörde Informationen über die Merkmale der Paketzustelldienste übermittelt, so sollte auch angegeben werden, welche Schritte…
Die Postdiensteanbieter legen diese Informationen auf Anfrage umgehend und gegebenenfalls in vertraulicher Form sowie nach dem Zeitplan und in den Einzelheiten…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie…
Die Postdiensteanbieter legen diese Informationen auf Anfrage umgehend und gegebenenfalls in vertraulicher Form sowie nach dem Zeitplan und in den Einzelheiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.