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Der Niederlassungsort eines Anbieters ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu bestimmen. Ist ein Anbieter an mehreren Orten niedergelassen, so gilt es zu bestimmen, von welchem Niederlassungsort aus die jeweilige Dienstleistung tatsächlich erbracht wird.
Der Ort, an dem ein Dienstleistungserbringer niedergelassen ist, sollte nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bestimmt werden, nach der der Begriff der…
Mit der Festlegung einer Reihe praxisbezogener Kriterien soll erschöpfend geregelt werden, dass nur ein bestimmter Mitgliedstaat für einen Mediendiensteanbieter…
Die Anwendung der allgemeinen Regel, nach der Dienstleistungen in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist, kann bei…
Da für Hostingdiensteanbieter keine allgemeine Anforderung einer physischen Präsenz im Gebiet der Union besteht, muss der Mitgliedstaat bestimmt werden, unter…
In den Artikeln 49 bis 55 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist das grundlegende Recht der Niederlassungsfreiheit verankert. Daher…
Die Auslagerung betrifft Nebendienstleistungen und der Dienstleister ist in der Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.