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Je nach Mitgliedstaat wurden den nationalen Regulierungsbehörden sehr unterschiedliche Kompetenzen bei der Marktüberwachung und der Regulierungsaufsicht über die Paketzustelldienstanbieter übertragen. Beispielsweise dürfen einige Behörden Anbieter konkret auffordern, einschlägige Preisinformationen vorzulegen. Das Bestehen dieser Unterschiede wurde auch von einer gemeinsamen Stellungnahme des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation und der Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für Postdienste bestätigt, die zu dem Ergebnis gelangten, dass die nationalen Regulierungsbehörden auch geeignete Regulierungsbefugnisse brauchen, damit sie tätig werden können, und dass diese Befugnisse offenbar nicht in allen Mitgliedstaaten vorgesehen sind. Diese Unterschiede führen zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Befolgungskosten für grenzüberschreitend tätige Paketzustelldienstanbieter. Infolgedessen behindern diese Unterschiede die grenzüberschreitende Erbringung von Paketzustelldiensten und wirken sich unmittelbar auf das Funktionieren des Binnenmarkts aus.
Der Markt für grenzüberschreitende Paketzustelldienste ist vielfältig, komplex und wettbewerbsgeprägt, wobei verschiedene Betreiber je nach Gewicht, Größe und…
Jeder Mitgliedstaat bestimmt eine oder mehrere nationale Regulierungsbehörden für den Postsektor, die von den Postbetreibern rechtlich getrennt und betrieblich…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten bei ihrer objektiven Bewertung der Tarife für die Zustellung ins Ausland, deren Bewertung sie als erforderlich…
Erhebliche Unterschiede zwischen den Tarifen für die Zustellung von Paketen im Inland und im Ausland sollten auf der Grundlage objektiver Kriterien, etwa…
Jeder Mitgliedstaat bestimmt eine oder mehrere nationale Regulierungsbehörden für den Postsektor, die von den Postbetreibern rechtlich getrennt und betrieblich…
Bei einigen der aus der Richtlinie resultierenden Aufgaben wie der Vorab-Marktregulierung, einschließlich der Auferlegung von Zugangs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.