Erwägungsgrund 3 32018R0647
Mit der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates werden die im Beschluss 2013/184/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. Einige der in dem Beschluss (GASP) 2018/655 vorgesehenen Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, weshalb für ihre Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich sind, insbesondere um eine einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.