Verordnung (EU) 2018/681 der Kommission vom 4. Mai 2018 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in Bezug auf die Spezifikationen für Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (E 1209) (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Diskussion mit den Mitgliedstaaten in der Arbeitsgruppe der Regierungssachverständigen für Lebensmittelzusatzstoffe war man sich einig, dass der Höchstwert für Ethylenglycol und Diethylenglycol — um ihren Beitrag zur TDI zu begrenzen — auf den niedrigsten Wert festgesetzt werden sollte, der den Analysedaten zufolge sinnvoll erreicht werden kann.
Erwägungsgrund 7 32018R0681
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