Art. 2 32016R01131. Binnen 25 Kalendertagen nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung können interessierte Parteien a) eine Unterrichtung über die wesentlichen Tatsachen…
Art. 2 Abs. null 32016R1977VERORDNUNG (EU) 2016/1977 DER KOMMISSION vom 11. November 2016 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm mit Ursprung in der Volksrepublik China
2. Innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung können die in Artikel 21 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/1036 genannten…
Art. 2 32009R0112VERORDNUNG (EG) Nr. 112/2009 DER KOMMISSION vom 6. Februar 2009 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Republik Moldau
Unbeschadet des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 können interessierte Parteien innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine…
Art. 2 32011R0118VERORDNUNG (EU) Nr. 118/2011 DER KOMMISSION vom 10. Februar 2011 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken mit Ursprung in Thailand
Unbeschadet des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates können interessierte Parteien innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieser…
Art. 2 32010R0812VERORDNUNG (EU) Nr. 812/2010 DER KOMMISSION vom 15. September 2010 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Waren aus Endlosglasfaserfilamenten mit Ursprung in der Volksrepublik China
Unbeschadet des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates können interessierte Parteien innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieser…