Erwägungsgrund 4 32018R0076
Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für die gesamte Zeit der Geltungsdauer des Protokolls festgelegt werden.
Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für die gesamte Zeit der Geltungsdauer des Protokolls festgelegt werden.