Erwägungsgrund 1 32018R0781
Die Verordnung (EG) Nr. 141/2000 wurde erlassen, um die Forschung im Bereich der seltenen Krankheiten zu fördern. Sie bietet Unternehmen, die Arzneimittel für seltene Leiden entwickeln, für eine bestimmte Anzahl von Jahren die Aussicht auf ein Marktexklusivitätsrecht.