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Die Kommission sollte im Zuge ihrer regelmäßigen Berichterstattung nach der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 auch die Ergebnisse des unterstützenden Dialogs von 2018 im Rahmen des UNFCCC (im Folgenden „Talanoa-Dialog“) bewerten. die vorliegende Verordnung sollte im Jahr 2024 und danach alle fünf Jahre zwecks Bewertung ihres allgemeinen Funktionierens überprüft werden. Bei dieser Überprüfung sollten die Ergebnisse des Talanoa-Dialogs und der weltweiten Bestandsaufnahme des Übereinkommens von Paris aufgegriffen werden. Der Rahmen für den Zeitraum nach 2030 sollte im Einklang mit den langfristigen Zielsetzungen und Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris stehen.
Die Kommission berichtet dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb von sechs Monaten nach jeder weltweiten Bestandsaufnahme gemäß Artikel 14 des…
Diese Verordnung sollte im Jahr 2024 und danach alle fünf Jahre zwecks Bewertung ihres allgemeinen Funktionierens überprüft werden, insbesondere im Hinblick auf…
Die Kommission sollte die Durchführung dieser Verordnung im Jahr 2024 und danach alle fünf Jahre überprüfen und erforderlichenfalls Änderungsvorschläge…
2024 wird eine Überprüfung der Fortschritte im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/842 und der Richtlinie 2003/87/EG stattfinden. Es ist daher angemessen, die…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb von sechs Monaten nach jeder im Rahmen des Artikels 14 des Übereinkommens von Paris…
Bis zum 12. Oktober 2023 und danach alle fünf Jahre sollte die Kommission eine Bewertung der Funktionsweise und der Wirksamkeit dieser Verordnung durchführen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.