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Diese Verordnung sollte im Jahr 2024 und danach alle fünf Jahre zwecks Bewertung ihres allgemeinen Funktionierens überprüft werden, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Verschärfung der Politiken und Maßnahmen der Union. Bei dieser Überprüfung sollten unter anderem die Veränderungen der nationalen Gegebenheiten berücksichtigt werden und die Ergebnisse des vermittelnden Dialogs von 2018 im Rahmen des UNFCCC (im Folgenden „Talanoa-Dialog“) und der weltweiten Bestandsaufnahme des Übereinkommens von Paris aufgegriffen werden. Im Rahmen der Überprüfung sollte auch das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage bei den jährlichen Emissionszuweisungen analysiert werden, um zu gewährleisten, dass die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen angemessen sind. Zusätzlich sollte die Kommission im Zuge ihrer regelmäßigen Berichterstattung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 bis zum 31. Oktober 2019 auch die Ergebnisse des Talanoa-Dialogs bewerten. Die Überprüfung für den Zeitraum nach 2030 sollte im Einklang mit den langfristigen Zielen und den im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen stehen und zu diesem Zweck auf eine Steigerung im Laufe der Zeit ausgerichtet sein.
Die Kommission sollte im Zuge ihrer regelmäßigen Berichterstattung nach der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 auch die Ergebnisse des unterstützenden Dialogs von…
Die Kommission sollte die Durchführung dieser Verordnung im Jahr 2024 und danach alle fünf Jahre überprüfen und erforderlichenfalls Änderungsvorschläge…
2024 wird eine Überprüfung der Fortschritte im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/842 und der Richtlinie 2003/87/EG stattfinden. Es ist daher angemessen, die…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb von sechs Monaten nach jeder im Rahmen des Artikels 14 des Übereinkommens von Paris…
Bis zum 31. Dezember 2027 führt die Kommission eine Überprüfung der Wirksamkeit und der Auswirkungen dieser Verordnung durch, insbesondere im Hinblick auf das…
Verpflichtungen gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/842. Bei der Bewertung werden Fortschritte bei der Durchführung von Unionspolitiken und -maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.