Erwägungsgrund 56 32018R0848
Anfänglich wurde Hefe nicht als landwirtschaftliche Zutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 angesehen und daher bei der Zusammensetzung der ökologischen/biologischen Erzeugnisse landwirtschaftlichen Ursprungs nicht berücksichtigt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission wurde jedoch die Verpflichtung eingeführt, Hefe und Hefeprodukte für die Zwecke der ökologischen/biologischen Produktion zu den Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu rechnen, und zwar ab dem 31. Dezember 2013. Entsprechend sollten ab dem 1. Januar 2021 für die Herstellung ökologischer/biologischer Hefe, die als Lebensmittel oder Futtermittel verwendet werden soll, nur ökologisch/biologisch erzeugte Substrate verwendet werden. Darüber hinaus sollten nur bestimmte Erzeugnisse und Stoffe bei der Herstellung, Zubereitung und Formulierung von Hefe zulässig sein.