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Die Tiere sollten unter Berücksichtigung ihrer physiologischen Bedürfnisse mit Einzelfuttermitteln gefüttert werden, die nach den Vorschriften für den ökologischen/biologischen Landbau vorzugsweise im eigenen Betrieb des Landwirtes gewonnen wurden. Den Landwirten sollte jedoch die Möglichkeit gegeben werden, unter bestimmten Voraussetzungen auch Umstellungsfuttermittel aus ihrem eigenen Betrieb zu verwenden. Um den grundlegenden Ernährungsbedürfnissen der Tiere gerecht zu werden, sollte es Landwirten auch gestattet werden, unter genau festgelegten Bedingungen bestimmte Futtermittel mikrobiellen oder mineralischen Ursprungs oder bestimmte Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe zu verwenden.
Die Tiere sind mit ökologischen/biologischen Futtermitteln zu füttern, die dem ernährungsphysiologischen Bedarf der Tiere in ihren verschiedenen…
ist die Verwendung von nichtökologischen/nichtbiologischen Einzelfuttermitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs erforderlich, da Einzelfuttermittel…
Die Tiere sollten unter Berücksichtigung ihrer physiologischen Bedürfnisse Grünfutter, Trockenfutter und Futtermittel erhalten, die nach den Vorschriften für…
Da es für die Landwirte unter bestimmten Umständen schwierig sein kann, ökologisch/biologisch erzeugte Tiere und Futtermittel zu beschaffen, sollte es gestattet…
Die Unterscheidung zwischen Einzelfuttermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und anderen Erzeugnissen wie etwa Tierarzneimitteln wirkt sich auf die Bedingungen…
Es sollten Vorschriften für die Zusammensetzung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel und Futtermittel festgelegt werden. Insbesondere sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.