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Da die ökologische/biologische Produktion für Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden, Geweihträger, Schweine, Geflügel, Kaninchen und Bienen am weitesten entwickelt ist, sollten zusätzliche detaillierte Produktionsvorschriften für diese Arten gelten. Es ist für diese Arten erforderlich, dass die Kommission bestimmte für die Produktion dieser Tiere wichtige Anforderungen festlegt, beispielsweise Anforderungen in Bezug auf die Besatzdichte, Mindestflächen und Merkmale sowie die technischen Anforderungen in Bezug auf die Unterbringung. Für andere Arten sollten diese Anforderungen festgelegt werden, wenn auch für sie zusätzliche detaillierte Produktionsvorschriften gelten.
Dieses Kapitel enthält ausführliche Produktionsvorschriften (Begründung: Siehe zu Artikel 1 Abs. 2 Satz 2) für die folgenden Tierarten: Rinder, einschließlich…
die Merkmale und die technischen Anforderungen in Bezug auf Gebäude und Gehege für alle Tierarten außer Bienen, um sicherzustellen, dass in Einklang mit der…
Die Mitgliedstaaten können Regionen oder Gebiete ausweisen, in denen die Bienenhaltung nach den Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion nicht…
Die ökologische/biologische Tierhaltung sollte gewährleisten, dass die Tiere bestimmte Verhaltensbedürfnisse ausleben können, d. h. für alle Tierarten sollte…
Es sollten detaillierte Vorschriften für die Pflanzenproduktion, die Tierproduktion sowie die Aquakulturproduktion, einschließlich Vorschriften für das Sammeln…
Da die Tierhaltung mit der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen einhergeht, auf denen Dünger als Nährstoff bei der pflanzlichen Erzeugung eingesetzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.