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Es sollten Vorschriften für die Zusammensetzung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel und Futtermittel festgelegt werden. Insbesondere sollten solche Lebensmittel überwiegend aus Zutaten ökologischen/biologischen landwirtschaftlichen Ursprungs oder aus anderen Erzeugnissen aus ökologischer/biologischer Produktion, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, hergestellt werden, mit der eingeschränkten Möglichkeit, bestimmte in dieser Verordnung festgelegte nichtökologische/nichtbiologische landwirtschaftliche Zutaten zu verwenden. Außerdem sollten nur bestimmte Erzeugnisse und Stoffe, die gemäß dieser Verordnung zugelassen sind, bei der Produktion verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel und Futtermittel verwendet werden dürfen.
Verarbeitete Lebensmittel sollten nur dann als ökologisch/biologisch gekennzeichnet werden, wenn alle oder fast alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus…
Verarbeitete Lebensmittel sollten nur dann als ökologische/biologische Erzeugnisse gekennzeichnet werden, wenn alle oder fast alle Zutaten landwirtschaftlichen…
Die Verwendung von bestimmten Produkten oder Stoffen als Wirkstoffe bei Pflanzenschutzmitteln, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009…
Verarbeitete Futtermittel sollten nur dann als ökologisch/biologisch gekennzeichnet werden, wenn alle oder fast alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus…
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit, Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung und die Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der…
Um den Zugang zu Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs sicherzustellen, wenn diese Zutaten für die Herstellung verarbeiteter ökologischer/biologischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.