Erwägungsgrund 28 32008R0889
Da es für die Landwirte unter bestimmten Umständen schwierig sein kann, ökologisch/biologisch erzeugte Tiere und Futtermittel zu beschaffen, sollte es gestattet werden, eine begrenzte Anzahl nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugter Betriebsmittel in beschränkten Mengen zu verwenden.