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Um den Zugang zu Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs sicherzustellen, wenn diese Zutaten für die Herstellung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel nicht in ausreichender Menge in ökologisch/biologisch hergestellter Form verfügbar sind, sollten die Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit haben, unter bestimmten Bedingungen und für einen begrenzten Zeitraum die Verwendung von nichtökologischen/nichtbiologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zuzulassen.
Wenn es für die Sicherstellung des Zugangs zu bestimmten Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs erforderlich ist und solche Zutaten nicht in ausreichender Menge…
Nichtökologische/nichtbiologische landwirtschaftliche Zutaten dürfen nur verwendet werden, wenn sie nach Artikel 21 für die Verwendung in der…
Zum Zwecke von Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 können bei der Verarbeitung ökologischer/biologischer Lebensmittel die in Anhang…
die benötigten Mengen sowie die Begründung hierfür;
Da es für die Landwirte unter bestimmten Umständen schwierig sein kann, ökologisch/biologisch erzeugte Tiere und Futtermittel zu beschaffen, sollte es gestattet…
Es sollten Vorschriften für die Zusammensetzung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel und Futtermittel festgelegt werden. Insbesondere sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.