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Die Empfehlungen der Weltorganisation für Tiergesundheit (im Folgenden „OIE“) in Bezug auf BSE im Sinne von Kapitel 11.4 des Gesundheitskodex für Landtiere der OIE gelten nur für mit dem BSE-Erreger infizierte Rinder. In Bezug auf Schafe und Ziegen ist von der OIE keine Liste der Gewebe festgelegt, die aufgrund des mit ihnen verbundenen BSE-Risikos nicht gehandelt werden sollten.
Tierische Erzeugnisse aus Drittländern mit einem kontrollierten oder unbestimmten BSE-Risiko müssen von gesunden Rindern, Schafen und Ziegen stammen, bei denen…
In Mitgliedstaaten oder Gebieten von Mitgliedstaaten mit einem kontrollierten oder unbestimmten BSE-Risiko ist für Rinder, Schafe oder Ziegen, deren Fleisch zum…
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) empfiehlt nur für spezifizierte Risikomaterialien, die von Rindern aus Ländern mit einem kontrollierten oder…
Im Mai 2015 änderte die Weltversammlung der OIE-Delegierten das BSE-Kapitel des OIE-Gesundheitskodex für Landtiere dahin gehend, dass in Artikel 11.4.1…
In Anhang V Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wurden bestimmte Gewebe von Rindern, Schafen und Ziegen, die aus Mitglied- oder Drittstaaten oder…
Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA) kam in seinen Stellungnahmen aus dem Jahr 2001 über das geografische Risiko für die bovine spongiforme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.