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In Artikel 11.4.13 des Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit (im Folgenden der „OIE-Kodex“) wird unter Punkt 1 empfohlen, aus Wiederkäuern gewonnene Tiermehle oder Grieben gemäß der Definition im OIE-Kodex und solche Erzeugnisse enthaltende Waren, die aus Ländern oder Zonen mit einem vernachlässigbaren BSE-Risiko stammen, in denen ein Fall von BSE bei einheimischen Tieren aufgetreten ist, nur in den internationalen Handel zu geben, wenn die Erzeugnisse von Rindern stammen, die nach dem Tag geboren wurden, an dem das Verbot der Verfütterung von aus Wiederkäuern gewonnenen Tiermehlen oder Grieben gemäß der Definition im OIE-Kodex an Wiederkäuer in dem Land effektiv eingeführt wurde. In Punkt 2 dieses Artikels wird zudem empfohlen, aus Wiederkäuern gewonnene Tiermehle oder Grieben gemäß der Definition im OIE-Kodex und solche Erzeugnisse enthaltende Waren nicht in den internationalen Handel zu geben, wenn sie aus Ländern oder Zonen mit einem kontrollierten oder einem unbestimmten BSE-Risiko stammen.
Lebensmittelerzeugnisse tierischen Ursprungs, die Material von Rindern enthalten, welche aus einem Land oder Gebiet mit einem unbestimmten BSE-Risiko stammen,…
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) empfiehlt nur für spezifizierte Risikomaterialien, die von Rindern aus Ländern mit einem kontrollierten oder…
Das Verbot der Ausfuhr von verarbeitetem tierischem Protein von Wiederkäuern sollte daher aufgehoben und durch besondere Bedingungen ersetzt werden, um die…
Die Empfehlungen der Weltorganisation für Tiergesundheit (im Folgenden „OIE“) in Bezug auf BSE im Sinne von Kapitel 11.4 des Gesundheitskodex für Landtiere der…
In Anhang IX Kapitel C Teil B Buchstaben g und h der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind besondere Anforderungen an die Einfuhr von Erzeugnissen aus Ländern oder…
Anhang IX Kapitel C der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird wie folgt geändert: a) Abschnitt A erhält folgende Fassung: „ABSCHNITT A Erzeugnisse Für die folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.