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Nicht in allen Mitgliedstaaten wird die Binnenwasserschifffahrt ausgeübt, und die Wirkung dieser Verordnung ist daher auf die Mitgliedstaaten begrenzt, in denen diese Art des Verkehrs genutzt wird.
Diese Verordnung gilt nicht für die folgenden Arten von Schiffen oder die Unternehmen, die sie betreiben: a) Kriegsschiffe und Truppentransportschiffe und…
Diese Verordnung findet Anwendung auf a) Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, b) Schiffe, die nicht die Flagge eines Mitgliedstaats führen, aber…
In bestimmten Mitgliedstaaten ist die Binnenschifffahrt technisch nicht möglich. Es würde daher einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für diese…
Diese Verordnung gilt nicht für Kriegsschiffe, Flottenhilfsschiffe oder andere Schiffe, die Eigentum des Staates sind oder von diesem betrieben werden und die…
Unbeschadet des Artikels 39 Absatz 3 gilt diese Richtlinie auch nicht für Personen, die Fahrten in Mitgliedstaaten unternehmen, in denen es keine mit dem…
Da nicht alle Mitgliedstaaten Meeresgewässer im Sinne dieser Richtlinie besitzen, sollten die Auswirkungen der Bestimmungen dieser Richtlinie, die sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.