Erwägungsgrund 2 32005L0044
In einigen Mitgliedstaaten werden auf verschiedenen Wasserstraßen bereits nationale Anwendungen von Informationsdiensten bereitgestellt. Zur Gewährleistung eines harmonisierten, interoperablen und offenen Navigationshilfe- und Informationssystems auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft sollten gemeinsame Anforderungen und technische Spezifikationen eingeführt werden.