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Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission mindestens 145 Tage vor der Jahrestagung der SPRFMO-Kommission alle gesicherten Informationen, die auf mögliche Fälle von Verstößen von Fischereifahrzeugen gegen die SPRFMO-Erhaltungs- und -Bewirtschaftungsmaßnahmen im SPRFMO-Übereinkommensbereich in den vergangenen zwei Jahren hindeuten. Die Kommission prüft diese Informationen und leitet sie gegebenenfalls mindestens 120 Tage vor der Jahrestagung an das Sekretariat der SPRFMO weiter.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission unter Verwendung des Meldeformulars in Anhang I der EBM 18/03 mindestens 80 Tage vor der Jahrestagung der IOTC…
Der betreffende Mitgliedstaat legt der Kommission spätestens 45 Tage vor der Jahrestagung der IOTC die Ergebnisse aller Ermittlungen vor, die im Zusammenhang…
Über die Vorgaben gemäß Artikel 48 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 hinaus übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission mindestens 140 Tage vor der…
Hafenmitgliedstaaten setzen die zuständige Behörde der Flaggen-Vertragspartei oder der kooperierenden Nichtvertragspartei sowie die Kommission unverzüglich über…
Der betreffende Mitgliedstaat kann der Kommission mindestens 45 Tage vor der Jahrestagung der GFCM Belege dafür vorlegen, dass die in der Liste aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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