Gesetze
Gesetz wird geladen …
Belegen die bei der Inspektion gesammelten Informationen, dass ein Drittlandsfischereifahrzeug einen Verstoß gegen die SPRFMO-Erhaltungs- und -Bewirtschaftungsmaßnahmen begangen hat, gilt dieser Artikel zusätzlich zu Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008.
Die zuständigen Behörden des Hafenmitgliedstaats leiten der Kommission so bald wie möglich und auf jeden Fall binnen 5 Arbeitstagen eine Kopie des Inspektionsberichts weiter. Die Kommission leitet diesen Bericht unverzüglich an das Sekretariat der SPRFMO und die Kontaktstelle der Flaggen-Vertragspartei oder der kooperierenden Nichtvertragspartei weiter.
Hafenmitgliedstaaten setzen die zuständige Behörde der Flaggen-Vertragspartei oder der kooperierenden Nichtvertragspartei sowie die Kommission unverzüglich über die im Fall von Verstößen getroffenen Maßnahmen in Kenntnis; letztere leitet diese Informationen an das Sekretariat der SPRFMO weiter.
Wenn die von einem Mitgliedstaat bezeichnete Kontaktstelle von einer Vertragspartei oder kooperierenden Nichtvertragspartei einen Inspektionsbericht mit dem…
Geben die bei der Inspektion erfassten Informationen Anlass zu dem Schluss, dass ein Drittlandschiff gegen ICCAT-Bestandserhaltungs- und…
Die Hafenmitgliedstaaten melden der zuständigen Behörde der Flaggenpartei und der Kommission oder einer von ihr benannten Stelle unverzüglich die Maßnahmen, die…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission mindestens 145 Tage vor der Jahrestagung der SPRFMO-Kommission alle gesicherten Informationen, die auf mögliche…
Geht bei der von einem Mitgliedstaat bezeichneten Kontaktstelle ein Hafeninspektionsbericht einer Partei ein, der Beweise dafür enthält, dass ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.