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Erhält die Kommission vom Sekretariat der SPRFMO Informationen, die auf eine mögliche Nichteinhaltung des SPRFMO-Übereinkommens und/oder der SPRFMO-Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen durch einen Mitgliedstaat schließen lassen, übermittelt sie diese Informationen unverzüglich dem betreffenden Mitgliedstaat.
Der Mitgliedstaat legt der Kommission spätestens 45 Tage vor der Jahrestagung der SPRFMO-Kommission die Ergebnisse aller Ermittlungen vor, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Nichteinhaltung durchgeführt wurden, und unterrichtet sie über alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorschriften ergriffen wurden. Die Kommission leitet diese Informationen mindestens 30 Tage vor der Jahrestagung an das Sekretariat der SPRFMO weiter.
Der betreffende Mitgliedstaat legt der Kommission spätestens 45 Tage vor der ICCAT-Jahrestagung die Ergebnisse aller Ermittlungen vor, die im Zusammenhang mit…
Der Mitgliedstaat teilt der Kommission oder einer von ihr benannten Einrichtung innerhalb eines Monats nach Eingang der Informationen seitens der Kommission…
Der Mitgliedstaat leitet eine Untersuchung in Bezug auf die mutmaßlichen Verstöße ein und übermittelt der Kommission mindestens 75 Tage vor der jährlichen…
Der betreffende Mitgliedstaat legt der Kommission spätestens 45 Tage vor der Jahrestagung der IOTC die Ergebnisse aller Ermittlungen vor, die im Zusammenhang…
Erhält die Kommission vom Sekretariat Informationen über einen möglichen Verstoß eines Mitgliedstaats oder eines Fischereifahrzeugs der Union gegen das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.