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Fischereifahrzeuge verwenden ein System zur Beschwerung von Langleinen, das nachweislich eine Mindestsinkgeschwindigkeit von 0,3 Meter/Sekunde bis 15 Meter Tiefe für Fanggerät erzielt. Es gilt Folgendes: a) Extern beschwerte Leinen im spanischen System und Trotlines werden mit einer Masse von mindestens 8,5 kg in Abständen von höchstens 40 m bei Verwendung von Steinen, 6 kg in Abständen von höchstens 20 m bei Verwendung von Betongewichten und 5 kg in Abständen von höchstens 40 m bei Verwendung von festen Metallgewichten ausgestattet. b) Extern beschwerte Leinen im Autoline-System werden mit einer Masse von 5 kg in Abständen von höchstens 40 m ausgestattet und werden so vom Schiff heruntergelassen, dass achtern keine Spannung entsteht (eine solche Spannung kann dazu führen, dass bereits ausgesetzte Abschnitte der Langleine wieder aus dem Wasser gehoben werden). c) Intern beschwerte Leinen verfügen über einen Bleikern von mindestens 50 g/m.
Die pelagischen Langleinen dürfen nicht länger als 30 Seemeilen (55,56 km) sein.
Schiffe, die sowohl die spanische Methode nach Absatz 1 als auch die Trotline-Methode nach Absatz 3 einsetzen, verwenden i) für die spanische Methode eine…
1. Unbeschadet von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 601/2004 müssen Schiffe bei Einsatz der so genannten spanischen Methode der Langleinenfischerei die…
Abweichend von Absatz 3 können Langleinenfischer der Gemeinschaft, die Schwertfisch befischen, Langleinen aus Monofilgarn verwenden, sofern diese Schiffe a)…
Schutzmaßnahme Beschreibung Spezifikation Ausbringen der Leinen bei Nacht mit minimaler Deckbeleuchtung Kein Ausbringen zwischen nautischer Morgen- und…
„(4) Abweichend von Absatz 2 dürfen Fischereifahrzeuge, die den Fang an Bord pumpen, eine Steertleine in einer Entfernung von höchstens 10 m von den hintersten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.