Erwägungsgrund 6 32019R1241
Gegebenenfalls sollten die technischen Maßnahmen auch für Freizeitfischerei gelten, die sich erheblich auf Fisch- und Schalentierbestände auswirken können.
Gegebenenfalls sollten die technischen Maßnahmen auch für Freizeitfischerei gelten, die sich erheblich auf Fisch- und Schalentierbestände auswirken können.