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Innerhalb der SPRFMO ist die Kommission der Regionalen Fischereiorganisation für den Südpazifik (im Folgenden die „SPRFMO-Kommission“) zuständig für den Erlass von Maßnahmen zur Gewährleistung der langfristigen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen durch die Anwendung des Vorsorgeansatzes und eines ökosystembasierten Ansatzes für die Bestandsbewirtschaftung und somit für den Schutz der marinen Ökosysteme, in denen diese Ressourcen vorkommen. Diese Maßnahmen können für die Union verbindlich werden.
Mit dieser Verordnung werden die Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen in Bezug auf gebietsübergreifende Fischbestände für den…
Die SPRFMO ist befugt, für die Fischereien in ihrem Zuständigkeitsbereich Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu erlassen, die für die Vertragsparteien…
Gemäß dem Beschluss 2012/130/EU des Rates ist die Union Vertragspartei des Übereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der…
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen…
„SPRFMO-Übereinkommensbereich“ (South Pacific Regional Fisheries Management Organisation, Regionale Fischereiorganisation für den Südpazifik) ist das…
„SPRFMO-Übereinkommensbereich“ (South Pacific Regional Fisheries Management Organisation, Regionale Fischereiorganisation für den Südpazifik) ist das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.