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Bei EU-Düngeprodukten, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den Anforderungen gemäß den Anhängen I, II und III vermutet, für die die betreffenden Normen oder Teile davon gelten.
Zur Überprüfung der Konformität von EU-Düngeprodukten mit den Anforderungen gemäß den Anhängen I, II und III werden auf zuverlässige und wiederholbare Weise Prüfungen durchgeführt. Bei Prüfungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Zuverlässigkeit und Wiederholbarkeit vermutet, soweit die betreffenden Normen oder Teile davon für diese Prüfungen gelten.
Um die Bewertung der Konformität mit den Anforderungen der vorliegenden Verordnung zu erleichtern, muss eine Konformitätsvermutung für EU-Düngeprodukte…
Bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind,…
Wurde ein Produkt nach harmonisierten Normen hergestellt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, so gehen die…
Das Prüfverfahren sollte für den Erlass von Durchführungsrechtsakten angewandt werden hinsichtlich: der Festlegung einheitlicher Bedingungen in gemeinsamen…
1. EU-Düngeprodukt (Produkt-, Chargen- oder Typnummer): 2. Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten: 3. Die alleinige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.