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Kontaminanten in EU-Düngeprodukten, beispielsweise Cadmium, könnten ein Risiko für die Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanze, für die Sicherheit oder für die Umwelt bergen, da sie in der Umwelt akkumulieren und in die Lebensmittelkette gelangen. Ihr Gehalt in solchen Produkten sollte daher begrenzt werden. Zudem sollten Verunreinigungen in EU-Düngeprodukten aus organischen Abfällen – vor allem Polymere, aber auch Metall und Glas –, soweit dies technisch möglich ist, verhindert oder begrenzt werden; dazu werden getrennt gesammelte organische Abfälle vor ihrer Verarbeitung auf das Vorhandensein solcher Verunreinigungen hin untersucht.
Stellt ein Mitgliedstaat nach einer Beurteilung gemäß Artikel 38 Absatz 1 fest, dass ein EU-Düngeprodukt ein Risiko für die Gesundheit von Mensch, Tier oder…
Das vorhandene System sollte um ein Verfahren ergänzt werden, mit dem interessierte Kreise über geplante Maßnahmen hinsichtlich EU-Düngeprodukten informiert…
EU-Düngeprodukte sollten nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie ausreichend wirksam sind und kein Risiko für die Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanze, für…
Ein EU-Düngeprodukt kann andere Polymere als Nährstoff-Polymere enthalten. Dies sollte jedoch nur auf Fälle begrenzt sein, in denen der Zweck des Polymers darin…
Es ist notwendig, sicherzustellen, dass EU-Düngeprodukte aus Drittländern, die auf den Binnenmarkt gelangen, dieser Verordnung entsprechen, und insbesondere,…
Für unterschiedliche Komponentenmaterialien müssen unterschiedliche Prozessanforderungen und Kontrollmechanismen gelten, um der jeweiligen potenziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.