Erwägungsgrund 4 32019R1009
Der Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält gemeinsame Grundsätze und Musterbestimmungen, die auf alle sektorspezifischen Rechtsvorschriften angewandt werden sollen, um eine einheitliche Grundlage für die Überarbeitung oder Neufassung dieser Rechtsvorschriften zu bieten. Die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 sollte daher durch die vorliegende, möglichst weitgehend gemäß diesen gemeinsamen Grundsätzen und Musterbestimmungen abgefasste Verordnung ersetzt werden.