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Um den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 zu verbessern und zu erleichtern, sollten die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Daten über die Durchführung der genannten Verordnung von der Kommission durch einen unionsweiten Überblick öffentlich zugänglich gemacht werden. Aufgrund der Erfahrungen, die die Kommission und die Mitgliedstaaten im ersten Jahr des Genehmigungssystems im Rahmen von Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor gewonnen haben, müssen die Berichterstattungsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 aktualisiert werden. Bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse zur Festlegung des Formats und des Verfahrens für die Bereitstellung der Informationen durch die Mitgliedstaaten sollte die Kommission von dem in Artikel 11 der genannten Verordnung eingesetzten Ausschuss unterstützt werden. Des Weiteren müssen die Bestimmungen über die Bewertung jener Verordnung aktualisiert werden.
Um den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verbessern…
Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen nach Buchstabe c macht die Kommission einen unionsweiten Überblick über die…
Der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Ausschussverfahren sollte im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die…
Es ist notwendig, die in den Artikeln 10 und 17 der Richtlinie 86/278/EWG des Rates festgelegten Berichtspflichten zu ändern. Die Berichtspflicht gegenüber der…
In Anbetracht der Erfahrungen der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 vom 11. Juli 1994 betreffend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.