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Durch die Veröffentlichung von Informationen wird die Transparenz des FLEGT-Genehmigungssystems gefördert und gewährleistet, dass es von allen Akteuren richtig verstanden wird. Darüber hinaus können die Akteure sich vergewissern, dass die Politik im Forstsektor erfolgreich gestaltet wird. Anhand der veröffentlichten Informationen sollen die einzelnen Akteure den gesamten Ablauf des Prozesses bis zur Erteilung der FLEGT-Genehmigung nachvollziehen können. Je mehr Informationen die Akteure über die Ziele, die Umsetzung, die Überwachung und die Kontrolle des FLEGT-Systems besitzen, desto besser werden das Verfahren und die Abläufe verstanden und verinnerlicht und desto stärker tragen alle beteiligten Akteure zum Erreichen der Ziele dieses Abkommens bei. Informationen können entweder aktiv veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden. Zur Sicherstellung ihrer Relevanz und Aktualität sind die Informationen zeitnah zu veröffentlichen. 1. INHALT DES BERICHTS DES GEMEINSAMEN AUSSCHUSSES FÜR DIE UMSETZUNG DES ABKOMMENS Der jährliche Bericht des Gemeinsamen Ausschusses für die Umsetzung des Abkommens enthält insbesondere folgende Informationen: — Mengen der in die Union ausgeführten Holzprodukte mit FLEGT-Genehmigung, aufgeschlüsselt nach HS-Positionen und Zielmitgliedstaat der Union; — Anzahl der von der RCA erteilten FLEGT-Genehmigungen; — Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen, die innerhalb einer in diesem Abkommen bestimmten Frist erreicht werden sollen, und ganz allgemein alle mit der Umsetzung dieses Abkommens verbundenen Themen; — Maßnahmen zur Verhinderung der Ausfuhr von Holzprodukten illegalen Ursprungs in Nichtunions-Länder oder der Vermarktung solcher Produkte im Inland; — Mengen der Holzprodukte, die in die RCA eingeführt oder im Transit durch die RCA verbracht wurden; — Maßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von Holzprodukten illegalen Ursprungs zur Aufrechterhaltung der Integrität des FLEGT-Genehmigungssystems; — Fälle der Nichteinhaltung der Vorschriften des FLEGT-Genehmigungssystems in der RCA und Maßnahmen zur Lösung dieser Fälle; — Mengen der im Rahmen des FLEGT-Genehmigungssystems in die Union eingeführten Holzprodukte, aufgeschlüsselt nach den entsprechenden HS-Positionen und dem Mitgliedstaat der Union, in den die Einfuhr erfolgt ist; — Anzahl der von der Union entgegengenommenen FLEGT-Genehmigungen; — Anzahl der Fälle, in denen zentralafrikanisches Holz ohne FLEGT-Genehmigung bei den Zollbehörden der Union eingetroffen ist, und betroffene Mengen dieser Holzprodukte; — Aufbau und Funktionsweise des Gemeinsamen Ausschusses. 2. ANGABEN ZU MEDIEN UND WEGEN ZUR VERÖFFENTLICHUNG DER INFORMATIONEN Die Informationen werden vom Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens bzw. im Hinblick auf die sie betreffenden Informationen von den jeweiligen Vertragsparteien veröffentlicht. Informationen über den Holzeinschlag und die Holzbewegungen sind bei der Zentralen Forstdatenverwaltung (CDF) des Ministeriums für Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei (MEFCP) erhältlich. Die mit der Forstwirtschaft befassten Ressorts (MEFCP, Finanzen, Beschäftigung, Landwirtschaft, Handel, Justiz) werden mit der Datenbank der CDF vernetzt, während die für das Amtsblatt zuständige Generaldirektion alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften online veröffentlichen wird. Die Informationen werden je nach Zielgruppe und deren Umfeld (ländlich, städtisch) und in Abhängigkeit davon, ob diese Zielgruppen überwiegend alphabetisiert sind oder nicht, über die folgenden modernen Kanäle und Medien veröffentlicht. — Aktive Veröffentlichung — Nationale und internationale staatliche und private Presse; — lokale und gemeinschaftliche Radiosender; — Vorträge und Diskussionen; — Kolloquien, Seminare und Informations-Workshops; — Dokumentarfilme; — Produktion und Ausstrahlung von Radio- und Fernsehsendungen; — Aufführungen usw.; — zudem werden im Rahmen des Kommunikationsplans öffentliche Informationsveranstaltungen stattfinden, über die insbesondere Personenkreise wie lokale Bevölkerungsgruppen oder Zielgruppen ohne Internetzugang bzw. Zugang zur schriftlichen Presse erreicht werden können. · — Zugänglichmachung — Internetseiten des Ministeriums für Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei; — Amtsblatt; — Bibliothek des Ministeriums für Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei (MEFCP); — Statistisches Jahrbuch für die Forstwirtschaft und das Jagdwesen des MEFCP; — Jahresberichte der Forstverwaltung, die in den zentralen Direktionen oder in den dezentralen Direktionen in den Provinzen eingesehen werden können. · Bei der aktiven Veröffentlichung oder der Zugänglichmachung der Informationen werden Daten zu den im Folgenden aufgeführten Bereichen berücksichtigt. 3. RECHTLICHE INFORMATIONEN — Von der RCA unterzeichnete und ratifizierte internationale Übereinkommen und Abkommen über den Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen (CITES usw.), über den Schutz der Menschenrechte und der Rechte der Völker (Erklärung 61/295 der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker usw.), über Arbeit und Beschäftigung usw.; — das Freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen (Abkommenstext und Anhänge); — Dekret über die Vergabe der Einschlagsgenehmigungen; — Dekret über die Aufhebung der Einschlagsgenehmigungen; — Forstgesetz und alle damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften; — Umweltgesetz und alle damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften; — Wassergesetz und alle damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften; — Arbeitsgesetz und die sich auf den Forstsektor beziehenden Durchführungsbestimmungen; — Haushaltsgesetze jedes Jahres; — Allgemeine Abgabenordnung; — Investitionschartas; — Nationaler Konvergenzplan der COMIFAC; — Strategiepapier zur Armutsbekämpfung; — Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses zur Bestätigung der Wirtschafts- und Forsteinrichtungspläne (PG und PAO). Die Rechtsvorschriften, die in der Umsetzungsphase erlassen werden, werden ebenfalls veröffentlicht. 4. INFORMATIONEN ÜBER DIE VERFAHREN ZUR VERGABE DER NUTZUNGSRECHTE — Einschlags- und Forsteinrichtungsgenehmigungen (PEA) — Verfahrensleitfaden für die Ausschreibung der Vergabe einer PEA; — Ausschreibungsbekanntmachungen für die Vergabe von Einschlagsgenehmigungen; — Ausschreibungsbekanntmachungen für die Auswahl der unabhängigen Beobachtungsstelle im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe von PEA; — Protokoll des Gemischten Ausschusses für die Vergabe der PEA; — Erlass zur Einrichtung des Gemischten Ausschusses für die Vergabe der PEA; — Liste der Bieter für PEA; — Bericht der unabhängigen Beobachtungsstelle über das Verfahren zur Vergabe der PEA; — Verzeichnis der gültigen Nutzungsrechte mit den Namen der Personen oder Unternehmen, denen sie erteilt wurden; — Protokolle der Sitzungen über die Beachtung der Zugangs- und Nutzungsrechte lokaler und indigener Bevölkerungsgruppen nach den traditionellen Regeln und Gebräuchen. · — Einschlagsgenehmigungen für Plantagenwälder — Ausschreibungsbekanntmachungen für Einschlagsgenehmigungen für staatliche Plantagen; — Liste der Bieter für Einschlagsgenehmigungen für Plantagen; — Einschlagsgenehmigungen für Plantagen; — Umweltkonformitätsbescheinigung; — Verzeichnis der staatlichen Plantagen. · 5. INFORMATIONEN ÜBER DIE FORSTEINRICHTUNG — Einschlags- und Forsteinrichtungsplan — Umweltbewertungsberichte (UVS, Umweltbetriebsprüfungen); — schriftlich niedergelegter Forsteinrichtungsplan; — Verzeichnis und Gesamtflächen der mit der Auflage der Forsteinrichtung vergebenen Nutzungsrechte; — Verzeichnis und Gesamtflächen der Nutzungsrechte, bei denen die Forsteinrichtung noch aussteht; — Nationale Vorschriften für die Ausarbeitung von Forsteinrichtungsplänen (Teil 1, 2 und 3). · — Plantagen — Ausschreibungsbekanntmachungen für Umweltverträglichkeitsstudien; — Umweltbewertungsbericht; — Vereinfachter Wirtschaftsplan. · 6. INFORMATIONEN ÜBER DIE HOLZPRODUKTION — Gesamtjahreserzeugung von Holzprodukten in allen aktiv genutzten PEA; — Gesamtjahreserzeugung von Holzprodukten in allen aktiv genutzten Plantagen; — jährliche Menge der zur Verarbeitung für den Binnenmarkt bestimmten Holzprodukte nach Baumart, Nutzungsrecht und Unternehmen; — Liste der Zielländer und ausgeführte Mengen nach Baumart, Nutzungsrecht und Unternehmen; — jährlich beschlagnahmte Holzmenge; — jährliche Holzmenge, die im Transit durch die RCA verbracht wird, unter Angabe der Herkunft; — Mengen auf dem zentralafrikanischen Markt. 7. INFORMATIONEN ÜBER DIE HOLZVERARBEITUNG — Verzeichnis der zugelassenen Holzverarbeitungsunternehmen; — Lage der Verarbeitungsbetriebe. 8. INFORMATIONEN ÜBER DAS LEGALITÄTSPRÜFUNGSSYSTEM — Personalstand der FLEGT-Genehmigungsstelle; — Bericht der unabhängigen Beobachtungsstelle der Zivilgesellschaft; — Informationen zum Forstsektor und zu sozialen Bestimmungen in den Wirtschaftsplänen (Informationen und Karten); — Informationen und Karten zum Forstsektor und zu sozialen Bestimmungen in den Jahreseinschlagsplänen (PAO); — Tatbestandsaufnahme im Fall der Zerstörung von Gütern, die lokalen und indigenen Bevölkerungsgruppen gehören, durch Holzeinschlagsunternehmen; — Nachweise für die Entschädigung durch das Holzeinschlagsunternehmen; — Bericht über Kontrollbesuche der Forstverwaltung; — Fälle der Nichteinhaltung von Vorschriften des FLEGT-Genehmigungssystems in der RCA und Maßnahmen zur Lösung dieser Fälle. 9. INFORMATIONEN ÜBER DIE UNABHÄNGIGE ÜBERWACHUNG — Regelmäßige Kurzberichte über die Überwachung; — Verfahren zur Beanstandung der Überwachung. 10. INFORMATIONEN ÜBER DIE ZAHLUNG DER FORSTSTEUERN UND -ABGABEN — Jährliche Pacht; — Holzeinschlagsteuer; — Aufforstungsteuer; — Ausfuhrzölle. 11. INFORMATIONEN ZUM INSTITUTIONELLEN AUFBAU — Aufbau und Arbeitsweise des Gemeinsamen Ausschusses für die Umsetzung des Abkommens; — Aufbau und Arbeitsweise des nationalen Begleitausschusses für die Umsetzung des Abkommens; — Ständiges technisches Sekretariat.
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1. Einleitung Die Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens erfordert unter anderem die Verfügbarkeit von Informationen über das Abkommen und die…
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Vor dem Hintergrund der Bestrebungen der Regierung Liberias um die nachhaltige und rechenschaftspflichtige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen des…
19.3.2010 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 70/1 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ghana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.