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Die Eignungsprüfung der Naturschutzvorschriften der EU (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie), d. h. der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 92/43/EWG des Rates , durch die Kommission vom 16. Dezember 2016 ergab, dass gemäß der Richtlinie 2009/147/EG ein dreijähriger Berichtszeitraum vorgeschrieben ist. In der Praxis wurde ein sechsjähriger Berichterstattungszyklus wie bei der Richtlinie 92/43/EWG jedoch bereits für die Richtlinie 2009/147/EG angewandt, wobei ein ähnlicher Schwerpunkt auf aktuellen Informationen über den Zustand und die Tendenzen der Arten lag. Die Notwendigkeit einer Angleichung der Durchführung der Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG rechtfertigt es, die Rechtsvorschriften an die gemeinsame Praxis anzupassen und für eine Zustandsbewertung alle sechs Jahre zu sorgen, wobei anerkannt wird, dass die Mitgliedstaaten weiterhin die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen für einige potenziell bedrohte Arten durchführen müssen. Diese gemeinsame Praxis sollte auch die sechsjährliche Erstellung der Berichte über die Anwendung der Richtlinien erleichtern, die die Mitgliedstaaten der Kommission vorlegen müssen. Um eine Bewertung der politischen Fortschritte zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, insbesondere Informationen über den Zustand und die Tendenzen der wild lebenden Vogelarten, die Bedrohungen und Belastungen, denen sie ausgesetzt sind, die getroffenen Erhaltungsmaßnahmen und den Beitrag des Netzes besonderer Schutzgebiete zu den Zielen der Richtlinie 2009/147/EG vorzulegen.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle sechs Jahre, im selben Jahr wie den nach Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates erstellten…
Gestützt auf den Bericht der Kommission vom 20. Juli 2016 über die Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG und auf die begleitende Bewertung vom 10. August 2016…
Gemäß Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Maßnahmen der…
In die Richtlinie 89/391/EWG wird folgender Artikel eingefügt: Durchführungsberichte (1) Alle fünf Jahre legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen…
In der Mitteilung der Kommission vom 30. April 2007 mit dem Titel „Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft“ und dem Bericht der…
Im Einklang mit der Zusage der Kommission anlässlich der Annahme ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.