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Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle sechs Jahre, im selben Jahr wie den nach Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates erstellten Bericht, einen Bericht über die gemäß der vorliegenden Richtlinie getroffenen Maßnahmen und deren wichtigste Auswirkungen. Dieser Bericht wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und enthält insbesondere Informationen über den Zustand und die Tendenzen der durch diese Richtlinie geschützten wild lebenden Vogelarten, die Bedrohungen und Belastungen, denen sie ausgesetzt sind, die für sie getroffenen Erhaltungsmaßnahmen und den Beitrag des Netzes besonderer Schutzgebiete zu den Zielen gemäß Artikel 2 der vorliegenden Richtlinie. Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten das Format des in Unterabsatz 1 dieses Absatzes genannten Berichts fest. Das Format dieses Berichts wird an das Format des in Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG genannten Berichts angeglichen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 16a Absatz 2 dieser Richtlinie genannten Prüfverfahren erlassen.
(2) Die Kommission erstellt und veröffentlicht mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur alle sechs Jahre anhand der in Absatz 1 genannten Informationen einen zusammenfassenden Bericht. Der Teil des Entwurfs für diesen Bericht, der die von einem Mitgliedstaat übermittelten Informationen betrifft, wird den Behörden dieses Mitgliedstaats zur Überprüfung vorgelegt. Die endgültige Fassung des Berichtes wird den Mitgliedstaaten mitgeteilt.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission unter Verwendung des in der Entscheidung 93/173/EWG vorgesehenen Berichtsmusters die notwendigen Informationen,…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie. Der Bericht ist anhand eines Fragebogens…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle fünf Jahre einen Bericht mit Angaben über die aufgrund dieses Kapitels getroffenen…
Alle zwei Jahre und spätestens bis zum 30. September des auf den jeweiligen Zweijahreszeitraum folgenden Jahres legen die Mitgliedstaaten der Kommission die…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2009 Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten und…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jedes Jahr auf elektronischem Wege in dem Format und bis zu dem Datum, die von der Kommission im Wege von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.