Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurden Anträge auf Festsetzung von Einfuhrtoleranzen gestellt für Mandipropamid, das in Nigeria und Kamerun bei Kakaobohnen verwendet wird, für Pyraclostrobin, das in Indonesien bei Reis verwendet wird, in Brasilien bei Kaffeebohnen, Passionsfrüchten und Ananas verwendet wird sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika bei amerikanischen Persimonen und Zuckerrohr verwendet wird, für Spiromesifen, das in Brasilien bei Kaffeebohnen verwendet wird, sowie für Teflubenzuron, das in Brasilien bei Grapefruits und Mandarinen verwendet wird. Die Antragsteller machen geltend, dass die zulässigen Anwendungen dieser Stoffe bei solchen Kulturen in den genannten Ländern zu Rückständen führen, die die RHG der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übersteigen, und dass die RHG erhöht werden sollten, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr dieser Kulturen zu vermeiden.
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurden Anträge für Flubendiamid gestellt, das in den Vereinigten Staaten bei Aprikosen,…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurden Anträge auf Einfuhrtoleranzen für Fluxapyroxad bezüglich der Anwendung bei sonstigem…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag für Dimethomorph zur Anwendung bei Papayas, für Fenpyrazamin bei…
Ein Antrag gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde in Bezug auf Saflufenacil auf Orangen, Zitronen, Grapefruit, Mandeln,…
Anträge auf Festsetzung von Einfuhrtoleranzen gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurden für die Verwendung von Azoxystrobin bei…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag bezüglich der Anwendung von Fluxapyroxad bei Zitrusfrüchten gestellt. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.