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Um sicherzustellen, dass die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte ordnungsgemäß durchgesetzt werden, sollten die Marktüberwachungsbehörden über einheitliche Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse verfügen, die eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden und eine wirksamere Abschreckung jener Wirtschaftsakteure ermöglichen, die absichtlich gegen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union verstoßen. Diese Befugnisse sollten so weitreichend sein, dass die Herausforderungen bei der Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union bewältigt und gleichzeitig die Herausforderungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und des digitalen Umfelds gemeistert werden können, sowie Wirtschaftsakteure daran gehindert werden können, Lücken im Durchsetzungssystem durch eine Verlagerung in Mitgliedstaaten auszunutzen, deren Marktüberwachungsbehörden nicht für die Abwehr unerlaubter Praktiken ausgestattet sind. Diese Befugnisse sollten insbesondere gewährleisten, dass Informationen und Beweismaterial zwischen den zuständigen Behörden ausgetauscht werden können, sodass eine Durchsetzung in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen erfolgen kann.
Die Marküberwachung sollte gründlich und wirksam sein, um sicherzustellen, dass die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte ordnungsgemäß…
Die Verantwortung für die Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sollte bei den Mitgliedstaaten liegen, und ihre Marktüberwachungsbehörden…
Die Marktüberwachungsbehörden sollten in der Lage sein, bei Produkten, die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen, die Konformität mit den…
Die Marktüberwachungsbehörden haben es bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit unterschiedlichen Unzulänglichkeiten bei Ressourcen, Koordinierungsmechanismen und…
Die zuständigen Behörden sollten über Mindestbefugnisse zur Ermittlung und Durchsetzung verfügen, damit sie diese Verordnung anwenden, rascher und effizienter…
Die Marktüberwachungsbehörden handeln im Interesse der Wirtschaftsakteure, der Endnutzer und der Öffentlichkeit, um sicherzustellen, dass das in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.