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Die Marktüberwachungsbehörden handeln im Interesse der Wirtschaftsakteure, der Endnutzer und der Öffentlichkeit, um sicherzustellen, dass das in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte erfasste öffentliche Interesse mithilfe geeigneter Durchsetzungsmaßnahmen ständig gewahrt und geschützt wird und dass die Konformität mit diesen Rechtsvorschriften in der Lieferkette durch zweckmäßige Überprüfungen gewährleistet wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass Verwaltungsüberprüfungen alleine in vielen Fällen physische Überprüfungen und Laborprüfungen nicht ersetzen können, wenn die Konformität von Produkten mit den einschlägigen Harmonisierungsvorschriften der Union überprüft werden soll. Folglich sollten die Marktüberwachungsbehörden bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten ein hohes Maß an Transparenz walten lassen und der Öffentlichkeit alle Informationen zugänglich machen, die ihrer Ansicht nach relevant sind, um die Interessen der Endnutzer in der Union zu schützen.
Die Marktüberwachungsbehörden üben ihre Tätigkeiten mit einem hohen Maß an Transparenz aus und machen der Öffentlichkeit alle Informationen zugänglich, die…
Die Marktüberwachungsbehörden sollten in der Lage sein, bei Produkten, die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen, die Konformität mit den…
Die Marktüberwachungsbehörden könnten gemeinsame Maßnahmen mit anderen Behörden oder mit Organisationen, die Wirtschaftsakteure oder Endnutzer vertreten,…
Die Marküberwachung sollte gründlich und wirksam sein, um sicherzustellen, dass die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte ordnungsgemäß…
Um sicherzustellen, dass die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte ordnungsgemäß durchgesetzt werden, sollten die Marktüberwachungsbehörden…
Die Marktüberwachungsbehörden sollten Zugang zu allen erforderlichen Beweismitteln, Daten und Informationen im Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Ermittlung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.