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Da es für den Unionsmarkt für Waren unerlässlich ist, dass die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten untereinander wirksam zusammenarbeiten, sollten Mechanismen für Amtshilfe eingeführt werden. Die Behörden sollten nach Treu und Glauben handeln und Ersuchen um Amtshilfe und insbesondere solche um Zugriff auf EU-Konformitätserklärungen, Leistungserklärungen und technische Unterlagen grundsätzlich annehmen.
Zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten und zwischen den Marktüberwachungsbehörden, der Kommission und den zuständigen Agenturen der Union…
die Durchführung von Untersuchungen oder amtlichen Kontrollen durch die ersuchte zuständige Behörde, die erforderlich sind, um
Die Mitgliedstaaten leisten einander Amtshilfe und ergreifen Maßnahmen, die für eine wirksame Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Dienstleistungserbringer und…
Kommt eine natürliche oder juristische Person, die zur Datenübermittlung verpflichtet ist, dieser Verpflichtung nicht nach, so sollte die zuständige Behörde die…
Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass seine Aufsichtsbehörden einander maßgebliche Informationen übermitteln und Amtshilfe gewähren, um diese Richtlinie…
Unter normalen Umständen sollte die Amtshilfe direkt zwischen den zuständigen Behörden erfolgen. Die von den Mitgliedstaaten benannten Verbindungsstellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.