Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Zulassung von Zuchttieren zur Zucht, zur natürlichen Bedeckung oder zur assistierten Reproduktion sollte zur Vermeidung von Handelshemmnissen insbesondere dann auf Unionsebene geregelt werden, wenn diese Zuchttiere gemäß den Bestimmungen in dieser Verordnung und insbesondere in Anhang III einer Leistungsprüfung oder einer Zuchtwertschätzung unterzogen worden sind.
Erwägungsgrund 48 32016R1012Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen