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Nicht mehr benötigte oder nachlässig verwaltete Lagerbestände von POP können — z. B. durch Verunreinigung von Boden und Grundwasser — erhebliche Gefährdungen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit verursachen. Deshalb sollten strengere Bestimmungen für die Verwaltung derartiger Lagerbestände als die des Übereinkommens erlassen werden. Lagerbestände verbotener Stoffe sollten als Abfälle behandelt werden, während Lagerbestände von Stoffen, deren Herstellung oder Verwendung noch zugelassen ist, den Behörden gemeldet und ordnungsgemäß überwacht werden sollten. Vor allem sollten bestehende Lagerbestände, die aus verbotenen POP bestehen oder sie enthalten, möglichst bald als Abfälle bewirtschaftet werden. Wenn künftig weitere Stoffe verboten werden, sollten deren Bestände ebenfalls umgehend zerstört und keine neuen Lagerbestände angelegt werden.
Dem Übereinkommen zufolge müssen in Abfällen enthaltene POP zerstört oder unumkehrbar in Stoffe umgewandelt werden, die keine vergleichbaren Eigenschaften…
Es ist wichtig, Abfälle, die aus POP bestehen, sie enthalten oder durch sie verunreinigt sind, zu ermitteln und an der Quelle zu trennen, um die Ausbreitung…
Soweit POP-haltige Abfälle in unzulässiger Weise vermischt worden sind, sind diese zu trennen,
Um die Rückverfolgbarkeit von POP enthaltenden Abfällen zu fördern und deren Überwachung sicherzustellen, sollten die Bestimmungen über das System zum Führen…
Die Union ist sehr besorgt über die kontinuierliche Freisetzung persistenter organischer Schadstoffe (im Folgenden „POP“) in die Umwelt. Diese chemischen Stoffe…
Maßnahmen zur Verringerung der Freisetzungen von POP sollten in regelmäßigen Abständen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit bewertet werden. Zu diesem Zweck sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.