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Im Einklang mit dem Protokoll und dem Übereinkommen sollten Freisetzungen von POP, die unerwünschte Nebenprodukte industrieller Verfahren sind, möglichst bald mit dem letztendlichen Ziel der Einstellung, soweit diese durchführbar ist, ermittelt und verringert werden. Um eine kontinuierliche und kostenwirksame Verringerung solcher Freisetzungen zu erreichen, sollten je nach Sachlage so rasch wie möglich entsprechende nationale Aktionspläne ausgearbeitet, aktualisiert und umgesetzt werden, die alle Quellen und Maßnahmen einschließlich jener erfassen, die in den bestehenden Rechtsvorschriften der Union vorgesehen sind. Hierzu sollten im Rahmen des Übereinkommens geeignete Instrumente geschaffen werden.
Maßnahmen zur Verringerung der Freisetzungen von POP sollten in regelmäßigen Abständen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit bewertet werden. Zu diesem Zweck sollten…
Um die im Rahmen des Protokolls und des Übereinkommens eingegangenen Verpflichtungen der Union kohärent und wirksam zu erfüllen, muss ein gemeinsamer…
Im Zuge der Verbote unter anderem gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006 , (EG) Nr. 1107/2009 und (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Dem Übereinkommen zufolge müssen in Abfällen enthaltene POP zerstört oder unumkehrbar in Stoffe umgewandelt werden, die keine vergleichbaren Eigenschaften…
Die Kommission, die Agentur und die Mitgliedstaaten sollten auf Anfrage und im Rahmen der verfügbaren Mittel zusammenarbeiten, um angemessene und rechtzeitige…
Da der Öffentlichkeit die Gefahren häufig nicht bewusst sind, die POP für die Gesundheit heutiger und künftiger Generationen sowie für die Umwelt, insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.