Erwägungsgrund 1 32019R1021
Die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe wurde mehrmals erheblich geändert. Da weitere Änderungen erforderlich sind, empfiehlt es sich aus Gründen der Klarheit, die genannte Verordnung neu zu fassen.