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Obwohl die Verordnung (EU) Nr. 98/2013 dazu beigetragen hat, die Gefährdung durch Ausgangsstoffe für Explosivstoffe zu verringern, ist es notwendig, das Kontrollsystem für Ausgangsstoffe, die für die Eigenherstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, zu verschärfen. Angesichts der Anzahl der erforderlichen Änderungen sollte die Verordnung (EU) Nr. 98/2013 im Interesse der Klarheit ersetzt werden.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 98/2013 wurde für die Mitglieder der Allgemeinheit der Zugang zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und deren Verwendung…
Angesichts der sich weiterentwickelnden Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch Terrorismus und andere schwere kriminelle Handlungen sollte das System zur…
Um für Rechtssicherheit zu sorgen, muss präzisiert werden, dass die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 für die Marktüberwachung in der EU und für die…
An der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in…
Die Richtlinie 97/68/EG ist mehrmals in wesentlichen Punkten geändert worden. Im Interesse der Klarheit, Berechenbarkeit, logischen Kohärenz und Vereinfachung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.