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Mit der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen festgelegt, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten; sie zielte außerdem darauf ab, die Verfügbarkeit dieser Stoffe für die Allgemeinheit einzuschränken und eine angemessene Meldung verdächtiger Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen.
In dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen…
Obwohl die Verordnung (EU) Nr. 98/2013 dazu beigetragen hat, die Gefährdung durch Ausgangsstoffe für Explosivstoffe zu verringern, ist es notwendig, das…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 98/2013 wurde für die Mitglieder der Allgemeinheit der Zugang zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und deren Verwendung…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Bereitstellung auf dem Markt sollten sich auf die wesentlichen Sicherheitsanforderungen für Explosivstoffe zum…
Um für Rechtssicherheit zu sorgen, muss präzisiert werden, dass die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 für die Marktüberwachung in der EU und für die…
Die Richtlinie 93/15/EWG enthält Vorschriften, die den sicheren Verkehr von Explosivstoffen auf dem Gemeinschaftsmarkt gewährleisten sollen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.