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Um eine gerechte, einfache und wirksame Anwendung und Durchsetzung des Unionsrechts sicherzustellen, sollte die Behörde die Zusammenarbeit und den zeitnahen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten unterstützen. Zusammen mit den übrigen Mitarbeitern sollten die in der Behörde tätigen nationalen Verbindungsbeamten die Mitgliedstaaten bei der Einhaltung ihrer Kooperationspflichten unterstützen, den Austausch zwischen ihnen mittels Verfahren zur Verringerung von Verzögerungen beschleunigen und Kontakte zu anderen nationalen Verbindungsbüros, Einrichtungen und Kontaktstellen gewährleisten, die gemäß Unionsrecht eingerichtet worden sind. Die Behörde sollte die Nutzung innovativer Ansätze für eine effektive und effiziente grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern, darunter Instrumente für den elektronischen Datenaustausch, etwa das System für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten und das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI), sowie zur weiteren Digitalisierung der Verfahren und zur Verbesserung von IT-Instrumenten für den Nachrichtenaustausch zwischen nationalen Behörden beitragen.
Die Behörde sollte bestrebt sein, besseren Zugang zu Online-Informationen und -Diensten für Interessenträger der Union und der Mitgliedstaaten zu bieten und den…
Zur Stärkung der Kapazitäten der nationalen Behörden in den Bereichen Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur…
Die Behörde fördert die Nutzung innovativer Ansätze für eine effektive und effiziente länderübergreifende Zusammenarbeit; außerdem fördert sie die potenzielle…
Um die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsforderungen zu erleichtern, sollte ein System der Zusammenarbeit zwischen den von den Mitgliedstaaten…
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert ein gut funktionierendes elektronisches Informationssystem, damit die zuständigen Behörden ihre…
Die Behörde sollte in den Bereichen unionsweite Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit tätig werden (einschließlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.