Erwägungsgrund 3 32025R2434
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden „Agentur“) errichtet, um die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der wirksamen Anwendung der Rechtsvorschriften in den Bereichen der Sicherheit des Seeverkehrs und der Verhütung von Verschmutzung auf Unionsebene zu unterstützen, und zwar durch entsprechende Besuche in den Mitgliedstaaten zur Überwachung der einschlägigen Rechtsvorschriften und, auf Ersuchen der Mitgliedstaaten, mit deren Einverständnis und entsprechend deren Bedürfnissen, durch Schulungen und Kapazitätsaufbau.