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Im Bereich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sollten die Behörde und die Verwaltungskommission eng zusammenarbeiten, damit Synergien erzielt werden und es nicht zu Überschneidungen kommt.
Bei der Ausübung ihrer Befugnisse nach Absatz 1 Unterabsatz 1 und nach Absatz 3 arbeiten die zuständigen Behörden eng zusammen, um sicherzustellen, dass die…
Bei der Ausübung ihrer Befugnisse nach Artikel 24 arbeiten die zuständigen Behörden eng zusammen, um sicherzustellen, dass die verwaltungsrechtlichen Sanktionen…
Die Behörde sollte die Bemühungen der Union und der Mitgliedstaaten im Bereich der unionsweiten Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Systeme der…
Einschlägige Vorschläge zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wurden von der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der…
Die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hat den Änderungen zugestimmt.
Damit das durch diese Verordnung eingeführte System reibungslos funktionieren kann, ist eine gute Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.