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Um die Einhaltung der GFP zu gewährleisten, wurden Rechtsvorschriften der Union zur Einführung von Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungsstrukturen auch für die Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei) erlassen. Insbesondere wird in der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates eine Unionsregelung zur Kontrolle, Inspektion und Durchsetzung festgelegt, die auf einem umfassenden und integrierten Ansatz beruht, um die Einhaltung aller Vorschriften der GFP zu gewährleisten. In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission sind Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates wird ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei festgelegt. Diese Verordnungen enthalten bereits Bestimmungen, die eine Reihe der in der ICCAT-Empfehlung 16-05 festgelegten Maßnahmen abdecken. Diese Bestimmungen müssen daher nicht in die vorliegende Verordnung aufgenommen werden.
Um die Einhaltung der GFP zu gewährleisten, sind Unionsrechtsvorschriften zur Einführung einer Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung, einschließlich…
So wird insbesondere mit der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates eine Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung der Union mit einem globalen,…
Unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen der Union zur Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der biologischen Meeresressourcen…
Um die Einhaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik zu gewährleisten, sind Rechtsvorschriften der Union zur Einführung einer Kontroll-, Inspektions- und…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen,…
Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates (im Folgenden „IUU-Verordnung“) wurde parallel zu der Fanggenehmigungsverordnung angenommen, während die Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.