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Die Visaanträge sollten von Konsulaten oder — abweichend davon — von zentralen Behörden geprüft und beschieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Konsulate und die zentralen Behörden über ausreichende Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort verfügen, damit das Visumverfahren vollständig eingehalten wird.
Abweichend von Absatz 1 können die Mitgliedstaaten beschließen, dass die Anträge von zentralen Behörden geprüft und beschieden werden. Die Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das gesamte Visumverfahren in den Konsulaten, einschließlich der Antragstellung, der Bearbeitung von Anträgen, des…
Bei der Kontrolle, ob der Antragsteller die Einreisevoraussetzungen erfüllt, prüfen das Konsulat oder die zentralen Behörden,
In Artikel 4 wird folgender Absatz eingefügt: „(1a) Abweichend von Absatz 1 können die Mitgliedstaaten beschließen, dass die Anträge von zentralen Behörden…
Die Mitgliedstaaten sollten im Hinblick auf die Visumerteilung in allen Drittländern, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen, selbst vertreten sein…
Das Verfahren für die Beantragung von Visa sollte für den Antragsteller möglichst einfach sein. Es sollte klar sein, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.