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Das Verfahren für die Beantragung von Visa sollte für den Antragsteller möglichst einfach sein. Es sollte klar sein, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Visumantrags zuständig ist, insbesondere wenn der geplante Besuch mehrere Mitgliedstaaten einschließt. Visumanträge sollten in den Mitgliedstaaten nach Möglichkeit elektronisch ausgefüllt und übermittelt werden können. Das Antragsformular sollte von den Antragstellern auch elektronisch unterzeichnet werden können, wenn die elektronische Signatur durch den zuständigen Mitgliedstaat anerkannt wird. Für die einzelnen Verfahrensschritte sollten Fristen festgesetzt werden, auch damit Reisende vorausplanen und Stoßzeiten in den Konsulaten vermeiden können.
Der für die Prüfung und Bescheidung eines Antrags auf ein einheitliches Visum zum Zwecke der Durchreise zuständige Mitgliedstaat ist
Befinden das zuständige Konsulat oder die zentralen Behörden des zuständigen Mitgliedstaats, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt sind, so gilt der…
Die Visaanträge sollten von Konsulaten oder — abweichend davon — von zentralen Behörden geprüft und beschieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten…
Um den Verwaltungsaufwand in den Konsulaten der Mitgliedstaaten zu verringern und Vielreisenden und regelmäßig Reisenden ein reibungsloses Reisen zu…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass der Öffentlichkeit eine Dienstleistung von hoher Qualität unter Beachtung bewährter Verwaltungsverfahren…
Es muss geregelt werden, wie zu verfahren ist, wenn ein Mitgliedstaat beschließt, zur Vereinfachung des Verfahrens bei der Entgegennahme der Anträge mit einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.